Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Hierfür sind nicht nur die aktuellen
Beschwerden relevant, sondern auch Verletzungen, Operationen, Unfälle und die eventuelle Krankheitsgeschichte aus der Vergangenheit. Daher bitte ich Sie, relevante Untersuchungsergebnisse,
-bilder und auch Diagnosen bei der ersten Behandlung mitzubringen. Bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bitte das U-Heft mitbringen.
Anschließend führt der Osteopath eine ausführliche Untersuchung des Patienten gewissenhaft durch. Ziel ist es, dass der Osteopath Bewegungseinschränkungen jeglicher Strukturen erkennt,
welche für das Beschwerdebild verantwortlich sein können.
Während der Behandlung werden mit Hilfe spezieller Bewegungen und Grifftechniken
funktionelle Störungen im Körper behandelt, so dass eine optimale Funktion aller Körperstrukturen erreicht werden kann.
Der Osteopath führt die Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen durch.
Durchschnittlich dauert eine Konsultation in etwa 30-45 Minuten. Bei Neupatienten nehme ich mir 60 Minuten Zeit.
Planen Sie bitte etwa 10 Minuten mehr ein, da es bei Bedarf auch etwas länger dauern kann.
Für eine osteopathische Konsultation in meiner Praxis entstehen in der Regel Kosten zwischen 85 und 130 Euro. Die Höhe richtet sich nicht nach dem zeitlichen Aufwand, kann jedoch in Einzelfällen – bei besonders aufwendigen oder sehr einfachen Behandlungen – auch leicht abweichen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen ist je nach gesetzlicher oder privater Krankenversicherung unterschiedlich geregelt.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten – vorausgesetzt, die Behandlung erfolgt durch einen qualifizierten Therapeuten. Durch unsere fundierten Ausbildungen nach BAO/AFO-Richtlinien sowie der Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschlands e.V. (VOD) erfüllen wir diese hohen Qualitätsstandards.
Bitte beachten Sie: Viele Krankenkassen verlangen zusätzlich ein ärztliches Privatrezept oder eine schriftliche Empfehlung für die osteopathische Behandlung. Klären Sie daher am besten im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.
Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Versicherer.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des vereinbarten Tarifs, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.
Sollten SIe Interesse an einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel unter folgendem Link informieren: https://www.dornsteintabelle.de/
Es kann immer vorkommen, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Wenn Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus informieren, fallen keine Stornogebühren an.
Bei einer kurzfristigen Absage oder im Falle des Nichterscheinens behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallgebühr zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.